Die Pille darf nicht nur für die Aknebehandlung verschrieben werden
Eine eigentlich recht gute Idee hatte ein Arzt und verschrieb seiner Patientin die Antibabypille gegen ihre Akne. Die Pille ist jedoch eigentlich nicht zu Aknebehandlung zugelassen. Deswegen ist es Ärzten untersagt die Pille ausschließlich zur Behandlung von Akne zu verschreiben. Tut er es doch, muss er der Krankenkasse Schadenersatz bezahlen.
Diese Entscheidung traf das Sozialgericht Düsseldorf. Demnach darf ein Medikament entgegen der Zulassung nur dann für andere Zwecke verschrieben werden, wenn eine schwerwiegende beziehungsweise lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt. Das ist bei Akne nie der Fall.

